Gewinnspielbedingungen für Facebook-Gewinnspiele

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Gewinnspiele, die auf der offiziellen Facebook http://www.facebook.com/StadtimWandel durchgeführt werden.

Teilnahmeberechtigung: Teilnehmen darf jede natürliche Person ab 18 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland. Durch eine Teilnahme an einem unserer Gewinnspiele werden die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen akzeptiert. Pro Person und/oder E-Mail-Adresse ist jeweils nur eine einmalige Teilnahme an jedem durchgeführten Facebook-Gewinnspiel möglich. Die Teilnahme ist kostenlos und in keiner Weise vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig. Mitarbeiter des Blogs Stadt-Wandel-Fluss, der Gewinnspielpartner (z.B. Sponsoren), der mit diesen jeweils im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige und Dienstleister sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielclubs, automatisierte Einträge über Gewinnspiel-Robots sowie willentliche Falscheinträge und Einträge mit sog. “Wegwerf E-Mail-Adressen” sind ebenfalls unzulässig.

Eine Verletzung der allgemeinen oder besonderen Gewinnspielbedingungen, die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß kann nach freiem Ermessen von Stadt-Wandel-Fluss zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme führen.

 

Gewinnspielmechanismus: Bitte beachten Sie jeweils die gültigen, ausgeschriebenen Gewinnspielmechanismen. Wenn Sie Fragen zu den ausgeschriebenen Gewinnspielmechanismen haben, senden Sie bitte eine Mail an ebolta81@gmail.com. Die ausgeschriebenen Preise sind jeweils nicht übertragbar, können nicht geändert oder gegen Bargeld eingetauscht werden.

 

Teilnahmeschluss: Der Teilnahmeschluss für die Gewinnspiele richtet sich jeweils nach den Angaben in Gewinnspiel-Posts auf der Pinnwand der Facebook-Seite. Bitte lesen Sie sich die Angaben jeweils aufmerksam durch. Änderungen vorbehalten.

 

Gewinnerermittlung: Nach Teilnahmeschluss des Gewinnspiels werden die jeweiligen Gewinner unter allen richtigen bzw. vollständigen Einsendungen per Los ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Gewinnerbenachrichtigung: Alle Gewinner werden auf unserer Facebook Fanseite genannt. Der Gewinner wird von Stadt-Wandel-Fluss per Email oder via Facebook durch eine Direktnachricht über den Gewinn benachrichtigt.

 

Gewinn: Jeder Gewinner erhält den jeweils ausgeschriebenen Gewinn. Eine Auszahlung des Preises in bar ist nicht möglich. Eine Übertragung des Preises ist nicht möglich. Ist ein Gewinner zwecks Gewinnbenachrichtigung nicht erreichbar oder reagiert ein Gewinner nicht zeitnah (max. 48 Stunden) auf die Benachrichtigung per Email und/oder Facebook-Direktnachricht zum Gewinn, indem er eine schriftliche Antwort gibt, aus der hervorgeht, dass er seinen Gewinn in Anspruch nehmen wird, behält sich Stadt-Wandel-Fluss das Recht vor, den Gewinn kurzfristig einer anderen Person auszuhändigen, die ebenfalls per Los ermittelt wird. Der Gewinn verfällt in diesem Fall ersatzlos für die ursprünglich als Gewinner ausgeloste Person.

 

Änderungen und Haftungsausschluss: Stadt-Wandel-Fluss behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung abzuändern bzw. anzupassen. Stadt-Wandel-Fluss behält sich zudem das Recht vor, Termine und damit die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ersatzlos zu streichen, u.a. wenn ein Event (zum Beispiel aus terminlichen Gründen) nicht umgesetzt werden kann. Stadt-Wandel-Fluss behält sich das Recht vor, insbesondere aus technischen Gründen, die Erreichbarkeit des Gewinnspiels einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen Stadt-Wandel-Fluss. Stadt-Wandel-Fluss haftet nicht für Sach- und/oder Rechtsmängel an Preisen. Etwaige Schadensersatzansprüche der Gewinner, einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen bei kurzfristiger Absage eines Events, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von Stadt-Wandel-Fluss nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Die Gewinner nehmen bei verlosten Events grundsätzlich auf eigene Gefahr teil. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: August 2014

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